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   VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95   

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https://dejure.org/1996,6445
VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95 (https://dejure.org/1996,6445)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.10.1996 - 5 TG 3259/95 (https://dejure.org/1996,6445)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Oktober 1996 - 5 TG 3259/95 (https://dejure.org/1996,6445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kommunalabgaben: Kläranlagenbeitrag nach Ausbau einer vorhandenen Anlage mit Kapazitätserhöhung - differenzierende Belastung von "Altanschließern" und Neuanschließern"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 154 (Ls.)
  • DVBl 1997, 509 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 5 TH 1548/89

    Kombinierte Erneuerung/Erweiterung einer Kläranlage; Geschoßflächenmaßstab;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95
    Eine aus Erweiterung und Erneuerung zusammengesetzte Baumaßnahme an der Kläranlage läßt sich auf der Grundlage eines in der Beitragssatzung für diese Beitragstatbestände einheitlich festgelegten Beitragssatzes ohne weiteres abrechnen (vgl. Senatsbeschluß vom 22.5.1990 - 5 TH 1548/89 - HSGZ 1992, 441).

    Der Senat geht daher in einem solchen Fall in ständiger Rechtsprechung von der Beitragspflicht sämtlicher Anlieger aus (vgl. Beschlüsse vom 22.5.1990 - 5 TH 1548/89 - HSGZ 1992, 241, vom 17.1.1992 - 5 TH 2568/91 - und vom 18.3.1993 - 5 TH 1914/87 - HSGZ 1993, 498).

  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90

    Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95
    Dieses "Schlechterstellungsverbot" schließt im Falle der Ersetzung eines rechtlich bedenklichen Beitragsmaßstabs durch einen bedenkenfreien Maßstab nicht eine damit zusammenhängende Umverteilung, wohl aber die Erzielung von Mehreinnahmen durch die beitragserhebende Gemeinde aus (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 25.3.1993 - 5 UE 953/90 - NVwZ-RR 1993, 112 = KStZ 1994, 157 = HSGZ 1994, 67 = GemHH 1994, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1992 - 14 S 1642/92

    Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95
    Dieses "Schlechterstellungsverbot" schließt im Falle der Ersetzung eines rechtlich bedenklichen Beitragsmaßstabs durch einen bedenkenfreien Maßstab nicht eine damit zusammenhängende Umverteilung, wohl aber die Erzielung von Mehreinnahmen durch die beitragserhebende Gemeinde aus (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 25.3.1993 - 5 UE 953/90 - NVwZ-RR 1993, 112 = KStZ 1994, 157 = HSGZ 1994, 67 = GemHH 1994, 69).
  • VGH Hessen, 18.03.1993 - 5 TH 1914/87

    Zur Erneuerung einer Kläranlage - Auswirkungen auf Altanlieger

    Auszug aus VGH Hessen, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95
    Der Senat geht daher in einem solchen Fall in ständiger Rechtsprechung von der Beitragspflicht sämtlicher Anlieger aus (vgl. Beschlüsse vom 22.5.1990 - 5 TH 1548/89 - HSGZ 1992, 241, vom 17.1.1992 - 5 TH 2568/91 - und vom 18.3.1993 - 5 TH 1914/87 - HSGZ 1993, 498).
  • VG Gießen, 10.02.2000 - 2 G 335/99

    ABWASSERANLAGEN; UNTERSCHIEDLICH HOHE BEITRÄGE; SATZUNGSRECHT

    Gemäß § 11 Abs. 1 KAG muss sich der zu erhebende Beitrag an dem durch die öffentliche Einrichtung vermittelten Vorteil orientieren; bei Betrachtung der Abwasseranlage als eine einzige öffentliche Einrichtung kann nur ein für alle Nutzer einheitlicher Beitrag dem durch die Einrichtung vermittelten Vorteil entsprechen; nur die Differenzierung nach Altanliegern und Neuanliegern ist hierbei zulässig und geboten, weil für die Altanlieger nicht der zusätzliche Anschlussaufwand für die erstmalige Schaffung der Inanspruchnahmemöglichkeit anfällt (vgl. Hess. VGH, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95 -, DVBl. 1997, 509).

    Beides können Ursachen für die funktionelle Erneuerung und Erweiterung einer Kläranlage sein, die auch eine Beitragspflicht auslösen (vgl. Hess. VGH, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95 -, a. a. O.; OVG Lüneburg, 08.12.1998 - 9 L 6811/96 -, NdsRpfl 1999, 182).

    Ebenso unproblematisch ist es, eine kombinierte Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahme einer einheitlichen Beitragspflicht zu unterwerfen (vgl. Hess. VGH, 25.10.1996 - 5 TG 3259/95 -, a. a. O.).

  • VG Gera, 08.12.1998 - 5 E 1256/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht;

    Diesem Ergebnis stehen - entgegen der Auffassung des Antragstellers - auch nicht die Ausführungen des 5. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in dessen Beschluß vom 25.10.1996 (5 TG 3259/95) entgegen.
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